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Frankfurter Buchmesse eurosoft Kasse
17/10/2020

Frankfurter Buchmesse eurosoft: Kasse

Tag 4: Thema eurosoft Kasse für den Buchhandel

Unser heutiges Tagesthema zur Frankfurter Buchmesse beinhaltet alle wichtigen Informationen rund um die eurosoft Kasse für den Buchhandel: Kassenrichtlinie 2020, TSE und den digitalen Bon. Wir haben bereits mehrere Beiträge auf unserem Online-Magazin zu dem Thema Kasse und Pflichtangaben Kassenbon veröffentlicht und halten Sie auch weiterhin immer auf dem neuesten Stand. Heute möchten wir das Wichtigste für Sie zusammenfassen.

Kassenrichtlinie 2020 und TSE

Seit Anfang 2020 ist die neue Kassenrichtlinie in Kraft getreten. Der Staat möchte mit der aktuellen Kassen-Sicherungs-Verordnung (KassenSichV) Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen erschweren bis ganz verhindern.

Folgende Pflichten der KassenSichV müssen erfüllt werden:

  • Integration einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Einheitliche digitale Schnittstelle für die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Belegausgabepflicht
  • Signatur der Kassenbelege
  • Meldung aller Aufzeichnungssysteme an die Finanzbehörde

Diese rechtliche Anforderungen zum Thema Kasse gelten:

  • Kassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden und die Anforderungen nicht erfüllen können, dürfen bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden
  • Die Einrichtung der TSE muss bis zum 30.09.2020 erfolgt sein. Ein Aufschub ist Bundesland-abhängig bis zum 31.03.2021
  • Bremen, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz gewähren keinen Aufschub
  • Wenn keine TSE eingerichtet ist, drohen Bußgelder
  • Die Seriennummer der Kasse ist meldepflichtig (bis zum 30.09.2020)

Was ist die TSE und was macht sie eigentlich?

Vereinfacht gesagt ist die TSE (Technische Sicherheits-Einrichtung) ein Gerät oder Bauteil, das Sie an Ihre Kasse anschließen. Dieses Gerät erfüllt 3 Aufgaben:

Protokollieren aller Buchungen, die Sie an der Kasse vornehmen – im Prinzip wie eine „Kopie“ Ihres Kassenjournals

Signieren Ihrer Kassenbons: Die TSE berechnet anhand der umsatzrelevanten Daten auf dem Kassenbon (Verkaufspreise, Mehrwertsteuer, etc.) einen Prüfwert. Dieser Wert, die Dauer des Kassiervorgangs und Angaben zur TSE gehören zu den Pflichtangaben auf Ihrem Kassenbon, sobald Sie eine TSE einsetzen.

Vereinfachung von Kassenprüfungen: Das Format, in dem die TSE die protokollierten Daten speichert, ist genormt. Ganz gleich, von welchem Hersteller eine TSE stammt: Dieses Format muss eingehalten werden. Gleichzeitig ist auch eine standardisierte „Export-Schnittstelle“ Pflicht. Das bedeutet im Klartext, dass Finanzprüfer Kassendaten über die TSE prüfen können. Und die Daten deutschlandweit und branchenübergreifend identisch aufgebaut sein werden. Für die Prüfer eine enorme Entlastung. Denn aktuell müssen Finanzbeamte sich oft mühsam einarbeiten, um Kassendaten zu verstehen. Es gibt für die unzähligen verschiedenen PC- und Registrierkassen, die auf dem Markt erhältlich sind, keine einheitliche Vorschrift darüber, wie diese Daten aussehen müssen.

Ganz wichtig: Ihre TSE braucht ein gültiges Zertifikat vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI). Das betrifft nur die TSE selbst, Ihre Kasse bleibt davon unberührt.

  1. QR-Code – optional: enthält alle Fiskalisierungsdaten (2 – 6) und ermöglicht der Finanzbehörde eine Prüfung per Scan, ersetzt aber keinesfalls 2 – 6 in „Klarschrift“
  2. Eindeutige, fortlaufende Transaktionsnummer – vergeben von der TSE
  3. Seriennummer der Kasse und/oder des Sicherungsmoduls
  4. Prüfwert – berechnet von der TSE anhand der Daten aus dem Kassiervorgang
  5.  Signaturzähler – interner Zählwert der TSE
  6. Start- und Endzeitpunkt der Transaktion – protokolliert durch die technische Sicherungseinrichtung

Unser Angebot für Sie:

Wir bieten Ihnen einen Swissbit TSE-USB-Stick, 8 GB an. Sie können die TSE entweder selbst einrichten oder von einem unserer Mitarbeiter einrichten lassen.

Sie haben Fragen rund um die Inbetriebnahme Ihrer TSE? Unsere Kundenbetreuung ist für Sie da; per E-Mail oder unter Ihrer gewohnten Hotline-Rufnummer. Unser Service-Team informiert Sie pro-aktiv per E-Mail zum Thema „TSE“ und allen wichtigen Neuerungen.

Die eurosoft Kasse für den Buchhandel…

… bietet zahlreiche nützliche Funktionalitäten für Ihren buchhändlerischen Alltag! Uns ist bewusst, dass eine Veränderung gerade im meist hektischen Kassenbereich für Sie als Ladenbesitzerin oder Ladenbesitzer immer ein sensibles Thema darstellt. Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass dieser aus rechtlichen Gründen notwendige Schritt auch gleichzeitig im täglichen Geschäft für Sie zahlreiche Nutzen bringt. Wir möchten die Zeit zur Frankfurter Buchmesse nutzen, Ihnen die eurosoft Kasse vorzustellen und nachfolgend stellen wir Ihnen einen kleinen Überblick über die erweiterten Möglichkeiten vor, mit denen Sie Prozesse an der Kasse vereinfachen und beschleunigen können.

  • Das elektronische Gutscheinmanagement (eigene Gutscheinverwaltung und KNV-Gutscheine)
  • Die Möglichkeit der Teilverrechnung von Gutscheinen
  • Das Zahlartensplitting (z.B. können Sie einen Teil eines Betrages per bar, einen Teil per EC-Cash kassieren)
  • Die optionale Anbindung Ihres EC-Terminals
  • Die Touch-Screen-Kompatibilität
  • Die individuell gestaltbare Touch-Screen-Oberfläche
  • Der Bondesigner (gestaltbares Bondesign/-Inhalte)

Sie möchten nicht nur Ihren Kassen-PC aufrüsten, sondern benötigen auch neue Hardwarekomponenten und/oder möchten eine umfassende Modernisierung vornehmen? Unsere Experten stehen Ihnen unter 0 25 21 – 8504-0 oder per E-Mail unter book@eurosoft.net zur Verfügung und beraten Sie gern persönlich!

Bildquelle: © Jens Brueggemann – 123RF.com / Beitragsbild

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Hintergrund Zitat
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