Rückblick: Unangekündigte Kassennachschau 2018
Ab dem 01.01.2018 haben Finanzprüfer das Recht auf eine sogenannte unangekündigte Kassennachschau. In diesem Rahmen dürfen sie z. B. Testkäufe durchführen, ohne sich auszuweisen. Weiterhin können Prüfer ohne vorherige Ankündigung in den Geschäftsräumen des Unternehmens überprüfen, ob alle Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben ordnungsgemäß geführt wurden. So wollen die Finanzbehörden herausfinden, ob bestimmte […]
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