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Anerkennungsprämie für Buchhandlungen
13/09/2021

Anerkennungsprämie für Buchhandlungen

Seit dem Ausbruch der Corona Pandemie und den Lockdowns, die uns seitdem begleitet haben, hat der Buchhandel zu kämpfen. Viele Buchhändler*innen haben trotz der erschwerten Bedingungen mit viel Engagement und kreativen Ideen weiter gemacht. Es wurden Abholstationen eingerichtet oder bestellte Bücher mit dem eigenen Fahrrad oder PKW ausgeliefert. So konnte die Lesekultur weiterhin gefördert werden. Daher hat die Bundesregierung beschlossen, Buchhandlungen mit einer einmaligen Anerkennungsprämie zu unterstützen. Die Anerkennungsprämien für Buchhandlungen werden über den Börsenverein vergeben. Anhand eines referenzbasierten Punktesystems sollen die Leistungen der Buchhandlungen in den vergangenen zwei Jahren bewertet werden. 

„Während des Lockdowns haben viele Buchhändlerinnen und Buchhändler mit kreativen Initiativen den Zugang zum Kulturgut Buch jenseits der großen Onlineplattformen aufrechterhalten. […]“ so Kulturstaatsministerin Monika Grütters

Jetzt für die Anerkennungsprämie bewerben!

Bewerben Sie sich ab dem 15. September 2021 auf eine von insgesamt 1.030 Anerkennungsprämien im Rahmen des Konjunkturprogramms Neustart Kultur in der Höhe von 8.000 bis 25.000 Euro! Insgesamt gibt es Prämien für 1.030 engagierte Buchhandlungen mit Sitz in Deutschland. Diese gibt es in drei Kategorien und stehen den Buchhändler*innen für Investitionen in ihren Geschäftsbetrieb frei zur Verfügung:

  • 900 Buchhandlungen bekommen eine Prämie von 8.000 Euro für besondere Leistungen
  • 100 Buchhandlungen werden mit herausragenden Leistungen mit 15.000 Euro ausgezeichnet
  • 30 Buchhandlungen bekommen eine Prämie für ihre Spitzenleistungen mit 25.000 Euro

Alle Buchhandlungen mit einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro und Sitz oder Niederlassung in Deutschland können sich bewerben. Eine Mitgliedschaft im Börsenverein ist dafür nicht nötig. Das Bewerbungsformular für die Anerkennungsprämie finden Sie ab dem 15. September an dieser Stelle.

Teilnehmende Buchhandlungen dürfen Ende Februar 2022 mit einer Antwort rechnen und die Auszahlung erfolgt ab dem Folgemonat März. Die einzige Auflage ist, dass die Anerkennungsprämie im Laufe des Jahres 2022 in das Unternehmen investiert werden muss.

Alle Fragen und Antworten zu der Anerkennungsprämie für Buchhandlungen finden Sie hier auf der Seite des Börsenvereins.

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