Digitale Kassenbons im Buchhandel
„Möchten Sie einen Kassenbon mitnehmen?“ – diese Frage stellt sich ab 2020 so nicht mehr. Denn ab dem 1. Januar gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht: Buchhändler müssen jedem Kunden einen Kassenbeleg aushändigen. Auch, wenn der ihn weder braucht noch wünscht. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie kein Kassensystem einsetzen, sondern eine „offene Ladenkasse“ führen. […]
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